Multi-Kulti ist angesagt!
Und so habe auch ich immer mehr Brautpaare die mich fragen, was es bei der Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger zu beachten gilt. Kein einfaches Thema! Daher habe ich mir Unterstützung von der lieben Laura von www.familienrecht.net geholt und dabei ist dieser spannende Gastbeitrag entstanden! Viel Spaß beim Lesen.
Hat sich ein Paar dazu entschlossen, den Bund der Ehe einzugehen, muss es in Deutschland zunächst die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Handelt es sich bei einem der beiden Partner um eine oder einen ausländischen Staatsangehörigen, sind allerdings zusätzliche Besonderheiten zu beachten. Welche das sind, findet ihr im Folgenden:
Der Ablauf des vorehelichen Verfahrens beginnt in der Regel damit, dass sich die
Verlobten beim Standesamt, welches für ihren Wohnort zuständig ist, persönlich anmelden. Dort werden die nötigen Voraussetzungen geprüft, damit die Hochzeit überhaupt stattfinden darf. Nach deutschem Eherecht gehört dazu, dass die Heiratswilligen sowohl volljährig als auch unverheiratet sind sowie dass sie nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein dürfen. Im Zuge dessen sollte auch das Heimatrecht des ausländischen Partners geprüft werden, damit sich keine anderweitigen Ehehindernisse daraus ergeben.
Für die Anmeldung der Eheschließung bedarf es einiger wichtiger Unterlagen von Seiten des ausländischen Partners. Zum einen wird sein gültiger Personalausweis, Reisepass oder Identifikationsnachweis benötigt. Zum anderen ist die erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde mitzubringen. Diese darf nicht älter als vier Wochen sein. In manchen Gemeinden ist es möglich, dass das Standesamt selbst diese Bescheinigung ausdruckt.
Darüber hinaus verlangt das Standesamt entweder die Geburtsurkunde oder – bei Beurkundung der Geburt im Inland – einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit dem jeweiligen Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit entsprechendem Hinweisteil. Zuletzt wird das Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat der ausländischen Partnerin oder des ausländischen Partners benötigt.
Die zuständige Stelle ist befugt, unter Umständen weitere Unterlagen einzufordern. Dazu gehört zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde. Außerdem ist zu beachten, dass bei fremdsprachigen Schreiben eine lückenlose Übersetzung in deutscher Sprache mitzuführen ist. Häufig wird für ausländische Urkunden auch eine Überbeglaubigung durch die ausländische Behörde oder die deutsche Auslandsvertretung benötigt.
Einige Dienstleistungen und Überprüfungen, welche vom Standesamt bezüglich der Trauung mit einem ausländischen Partner angeboten werden, erfordern eine zusätzliche Gebühr. Die Kosten, die dabei entstehen können, sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
Dienstleistung Gebühr (in Euro)
Prüfung der Ehefähigkeit unter Berücksichtigung
des jeweiligen ausländischen Rechts 80
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses
für ausländische Staatsangehörige 20
standesamtliche Trauung innerhalb
der üblichen Geschäftszeiten gebührenfrei
standesamtliche Trauung außerhalb
der üblichen Geschäftszeiten 60
standesamtliche Trauung vor einem
anderen Standesamt, als die Eheschließung
angemeldet wurde 30
Werden weitere Überprüfungen notwendig, können neben dieser Auswahl weitere Kosten entstehen. Zum Beispiel, wenn ein ausländisches Scheidungsurteil bei der Justizlandesverwaltung anerkannt werden muss.
Weitere spannende Beiträge zum Thema multikulturelle Hochzeit:
5 Ideen für eine multikulturelle Hochzeit
5 Fakten über eine Auslandshochzeit
5 Fakten über die freie Trauung
Ihr habt weitere Fragen rund um das Thema? Dann freue ich mich auf eure Nachricht!
Fotos: https://pixabay.com/de/
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