Liebe Brautpaare,
im Zuge der Neugestaltung unserer Webseite haben wir auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 01.05.2020 angepasst. Solltet ihr euren Vertrag bei uns vor dem 01.05.2020 geschlossen haben, gelten für euch selbstverständlich die vorherigen AGB’s. Diese findet ihr folgend:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.08.2015
Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro und sind, wenn nicht anders erwähnt, inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Pauschalpreise enthalten eine genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen. Bei Mehrleistung wird nach Absprache mit dem Vertragspartner pro Stunde abgerechnet.
Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind sofort fällig. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart. Die Zahlungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungen von Traufräulein (Dritte Dienstleister ausgeschlossen) und setzen sich wie folgt zusammen: 50% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung 50% mit der Endabrechnung Bei einer Beauftragung von externen Dienstleistern sind die jeweiligen Zahlungsbedingungen zu beachten.
Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00€ fällig.
Kündigung:
Freie Trauung:
Bei einer Kündigung bis 90 Tage vor der Hochzeit: 50% der Gesamtsumme.
Bei einer Kündigung weniger als 90 Tage vor der Hochzeit: 90% der Gesamtsumme
Hochzeitsplanung:
Bei einer Kündigung im laufenden Prozess wird der aktuelle Planungsstand als Berechnungsgrundlage genommen. Hierfür werden vorab verschiedene Pakete definiert. Darüber hinaus geleistete Stunden werden mit 60,00€ pro Stunde berechnet. Bei einer Kündigung die weniger als 24 Wochen vor der Hochzeit liegt: 90% der Gesamtsumme.
Die oben aufgeführten Fristen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungen von Traufräulein. Bei Beauftragung externer Dienstleister sind die jeweiligen Kündigungsbedingungen zu beachten. Eine außerordentliche Kündigung seitens Traufräulein kann erfolgen bei: Zahlungsverzug, Täuschungsverzug & unmöglicher Zusammenarbeit.
Auswahl externer Dienstleister:
Die Verträge mit externen Dienstleistern einschließlich der Zahlungsabwicklung kommen stets zwischen diesen und dem Auftraggeber direkt nach Maßgabe der jeweiligen externen Auftragsbedingungen zu Stande. Eine Beauftragung der externen Dienstleister kann auch nach vorheriger Absprache aufgrund gesondert erteilter Abschlussvollmacht durch Traufräulein im Namen der Auftraggeber erfolgen. Traufräulein übernimmt lediglich die Auswahl der externen Dienstleister und keine Haftung für deren Leistungserbringung oder Verschulden.
Arbeitsweise:
Das erste Kennenlerngespräch ist kostenlos. Nach Beauftragung und Vertragsunterzeichnung wird eine erste Akontorechnung zugestellt. Nach Geldeingang wird die entsprechende Leistung ausgearbeitet und sofern notwendig digital zur Verfügung gestellt. Nach Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich.
Datenschutz und Urheberrecht:
Alle durch Traufräulein erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektplanungen, Konzepte, Werke, Layouts, Reden sind Eigentum von Traufräulein und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung genutzt werden. Das Weitergeben und Nutzen dieser Dokumente wird strafrechtlich verfolgt.
Haftung:
Für schuldhaft verursachte Schäden haftet Traufräulein grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Sach- oder Vermögensschäden jedoch weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden, besteht eine Haftung lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also soweit es um die Verletzung einer Pflicht geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut. Der Haftungsumfang ist in diesem Fall dem Grunde nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden und der Höhe nach je Schadensfall auf die doppelte Auftragssumme des jeweiligen Auftrages begrenzt. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall und entgangenen Gewinn) wird von Traufräulein bei jeder Art von fahrlässig verursachten Schäden nicht übernommen.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
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